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50. Kalenderwoche vom 08.12. - 14.12.2008
 
 
 
 
12.12.2008  Krank - und doch nicht krank - Arbeitgeber hat Anspruch auf Schadenersatz

Meldet sich ein Arbeitnehmer krank und der Arbeitgeber kann beweisen, dass die Krankmeldung zu Unrecht erfolgte, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Schadenersatz.

In dem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ging es um eine solche "Scheinkrankheit". Der betrogene Arbeitgeber hatte durch Beauftragung eines Detektivs nachgewiesen, dass der Arbeitnehmer während seiner "Krankheit" mit Schwarzarbeit voll beschäftigt war.

Das Gericht hielt nun fest, dass der Arbeitgeber sowohl den Lohn des Arbeitnehmers kürzen kann, als auch, dass er Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten für die Beauftragung des Detektivs hat.


Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: Urteil vom 20. August 2008, Az. 7 Sa 197/08


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