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Arbeitgeber können auch noch für 2007 Fahrtkostenzuschüsse und
Firmenwagen wieder ab dem ersten Kilometer des Arbeitswegs pauschal
versteuern. Dies hat die Finanzverwaltung mit einem veröffentlichten
Erlass kurz vor dem Jahreswechsel klargestellt.
Nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL
2/07, 2 BvL 1/08 und 2 BvL 2/08) gilt die Entfernungspauschale auch
wieder für die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs. In der Folge ist
auch eine Lohnsteuerpauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen wieder möglich.
Das Urteil gilt grundsätzlich rückwirkend ab 2007.
Auf der
Basis der öffentlichen Ankündigungen, die Übergangsregelung des
Bundesverfassungsgerichts für die Jahre 2007 bis mindestens 2009
nicht ändern zu wollen, muss dies nach Auffassung des BMF auch zu
Gunsten der von der Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2
Satz 2 EStG betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gelten und
ihnen ab 1. Januar 2007 diese Änderungsmöglichkeit eingeräumt
werden. Im Rahmen einer geänderten Lohnsteuer-Anmeldung ist eine rückwirkende
Lohnsteuer-Pauschalierung deshalb möglich. [weiter...]
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