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| 03.02.2009
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So
akzeptiert die Sozialversicherung Ihre
Benzingutscheine |
Die Frage: Dieses Jahr habe ich den Benzingutschein
„eingeführt“. Jedoch machte mich jetzt mein Steuerbüro auf
ein Problem aufmerksam.
Bei einer anderen Betriebprüfung
durch den Rentenversicherer seien die entsprechenden Gutscheine
als nicht richtig/zulässig bemängelt worden. Ich weiß, dass
auf dem Gutschein kein Geldbetrag sondern nur die Mengenangabe
Liter Benzin oder Diesel stehen darf. Da die Preise dafür
bekanntermaßen nicht konstant sind, habe ich mir von meinen
Mitarbeiter immer den entsprechenden Tankbeleg geben lassen und
ihn an den Gutschein geheftet. Welchen Anforderungen sollte so
ein Gutschein genügen, damit er von Finanzamt akzeptiert wird.
Vielleicht können sie mir so ein Muster zusenden.
Benzingutscheine
sind der Sozialversicherung ein Gräuel
Die Antwort: Die
beliebten Benzingutscheine sind den Trägern der
Sozialversicherung ebenso wie den Finanzämtern ein Gräuel.
Deshalb wird auch in Betriebsprüfungen immer wieder versucht,
diese Gutscheine als „falsch“ zu deklarieren, um schnell ein
paar Euros an Nachzahlungen zu generieren. Lassen Sie sich nicht
ärgern. Wenn Sie so vorgehen, kann Ihnen kein Betriebsprüfer
etwas anhaben: Damit Benzin- oder andere Gutscheine, die Ihr
Unternehmen an Mitarbeiter ausgibt, steuerfrei bleiben, müssen
sie ein Sachbezug sein. Das ist nur dann der Fall, wenn der
Gutschein die folgenden Voraussetzungen alle zusammen erfüllt: [weiter]
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Quelle:
© BWRmed!a,
der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG / von Günter Stein,
Chefredakteur |
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| 05.02.2009 |
SPD
und CDU: Keine Einigung beim Mindestlohn |
Die Koalition streitet weiter um den Mindestlohn – die
SPD-Linke warnt schon vor dem Ende der Regierung. Für die
Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche hatte die SPD im
Konjunkturpaket auf eine Reichensteuer verzichtet.
Der Ärger
über das gescheiterte Umweltgesetzbuch ist noch nicht
verraucht, da steht der großen Koalition der nächste Streit
bevor. Der Mindestlohn für die rund 700.000 Zeitarbeiter in
Deutschland sorgt für heftige Spannungen zwischen SPD und
Union. Der Sprecher der SPD-Linken, Björn Böhning, brachte
sogar ein mögliches Ende der Koalition ins Gespräch:
"Sollte Frau Merkel die Vereinbarungen zum Mindestlohn für
Zeitarbeiter in der Union nicht durchsetzen können, gerät die
große Koalition ernsthaft in Gefahr", sagte Böhning dem
Tagesspiegel.
SPD und Union hatten sich vor drei Wochen im Koalitionsausschuss
darauf verständigt, eine gesetzliche Lohnuntergrenze für die
Zeitarbeitsbranche einzuführen. Die SPD verzichtete im Gegenzug
auf ihre Forderung nach einer Reichensteuer im Konjunkturpaket.
Doch wie der
Mindestlohn umgesetzt werden soll, ist zwischen den
Koalitionspartnern heftig umstritten. SPD und Union hatten
lediglich verabredet, bis Ende Januar ein Gesetzgebungsverfahren
einzuleiten, "das im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine
Lohnuntergrenze etabliert, die die Tarifautonomie wahrt".
Hintergrund ist, dass es in der Zeitarbeit mehrere
Flächentarifverträge gibt: zum einen zwischen den
Arbeitgeberverbänden BZA und IGZ und dem Deutschen
Gewerkschaftsbund, der Einstiegslöhne von 7,31 Euro vorsieht
und den die SPD gerne für allgemeinverbindlich erklärt hätte.
Zum anderen zwischen dem Arbeitgeberverband AMP und den
christlichen Gewerkschaften mit niedrigeren Löhnen, den die
Union durch einen gesetzlichen Mindestlohn auf keinen Fall
verdrängt sehen will.
Angst vor faulen Kompromissen
Die Staatssekretäre aus dem SPD-Arbeits- und dem
CSU-Wirtschaftsministerium wollten die Verabredung umsetzen,
indem sie die ab dem Juli gültigen AMP-Löhne zur
Lohnuntergrenze erklären. Doch zuletzt hatte die Union zur
großen Verärgerung der SPD einen weiteren Tarifvertrag mit
noch niedrigeren Einstiegslöhnen zwischen dem
Arbeitgeberverband BVD und den christlichen Gewerkschaften ins
Gespräch gebracht. [weiter...] |
Quelle:
© tagesspiegel.de
/ von Robert Birnbaum, Cordula Eubel und Stephan Haselberger |
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| 06.02.2009 |
150.000 Beschäftigte
weniger - Wirtschaftskrise
erwischt die Zeitarbeitsbranche
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Die Wirtschaftskrise hat
die Zeitarbeitsbranche voll erwischt. Im Dezember sank die Beschäftigtenzahl
gegenüber dem Vormonat um fast 10 Prozent auf rund 650.000. Das
sind 150.000 weniger als noch im Juli, als die Zeitarbeit mit
800.000 Beschäftigten ihren bisherigen Höchststand erreicht
hatte. Das geht aus dem neuen Zeitarbeitsindex hervor, den das
Institut der deutschen Wirtschaft für den
Zeitarbeitgeberverband BZA erhebt und der der F.A.Z. vorliegt.
BZA-Hauptgeschäftsführer
Ludger Hinsen führt zwei Drittel des Rückgangs auf die
schlechte Wirtschaftslage zurück. Der Dezember gilt zudem als
umsatzschwächster Monat. [weiter...] |
Quelle:
© FAZ
/ von Sven Astheimer |
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| 06.02.2009 |
IG Metall/BZA
Tarifnachrichten - Alter Geiz der Arbeitgeber |
Das war der alte Geiz: Bei dem erneuten Anlauf unserer
DGB-Verhandlungsgemeinschaft, mit den Arbeitgebern des
Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) bessere Tarife für
die Leihbeschäftigten zu vereinbaren, haben diese am 19. Januar
ein Minusangebot auf
den Verhandlungstisch gelegt.
Ein
Prozent Erhöhung der Entgelte zum 1. Oktober 2009, ein weiteres
Prozent mehr zum 1.April 2010 für den Rest des Jahres.
Das war alles, was die Arbeitgeber am Ende nach langem Jammern
und vielen Klagen über ihre
wirtschaftliche Situation zubieten hatten. Zieht man die zu
erwartenden Preissteigerungen ab, ist das ein Minusangebot.
BZA
und iGZ weiter getrennt
Die
beiden Zeitarbeitsverbände BZA und iGZ hatten angeregt, mit der
DGB-Tarifgemeinschaft über gemeinsame Tarifverträge zu
verhandeln. Daraus wird nichts. Grund: Der BZA ist nicht bereit,
auf eine Bestimmung im Manteltarifvertrag zu verzichten, die die
Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf das Tarifentgelt ermöglicht.
Im IGZ-Vertrag gibt es diese Bestimmung nicht.
Viel
zu wenig
Noch
im November hatten sie nach einer Einmalzahlung von 54,6o Euro für
sechs Monate eine Anhebung in drei Stufen um o,8 (ab 1. Mai
2009), 1,9 (ab 1. Dezember 2009) und 2,9 Prozent (ab 1. Mai
2010) angeboten — jedes Mal auf Basis der Tabellen vom Mai
2006. Schon das war viel zu wenig. Deshalb hatten wir das
Angebot abgelehnt und auf Verbesserung
bestanden. Jetzt haben es die Arbeitgeber vom Tisch genommen und
durch ein noch schlechteres ersetzt. [weiter...] |
Quelle:
© IG-Metall
/ Tarifnachrichten |
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| 07.02.2009 |
Lohnabrechnung:
So machen Sie bei der Lohnpfändung alles richtig |
Das
Jahr 2009 wird aller Voraussicht nach einen Rekord an
Privatinsolvenzen mit sich bringen. Traurige Realität für
viele Arbeitgeber: Die Zahl der Lohnpfändungen wird ebenso
sprunghaft ansteigen.
Für
Sie als Arbeitgeber eine unangenehme Situation: Denn sobald
Ihnen ein Pfändungsbeschluss ins Haus flattert, müssen Sie
umgehend reagieren. Machen Sie einen Fehler, geht dies nach der
gängigen Rechtsprechung stets zu Ihren Lasten. Denn grundsätzlich
gilt: Landet ein Pfändungsbeschluss bei Ihnen, sind Sie an den
Beschluss gebunden.
Lohnabrechnung:
Was Sie ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses beachten müssen
Konsequenz:
Ab der Zustellung des Pfändungsbeschlusses ist es Ihnen
verboten, den gepfändeten Betrag des Arbeitseinkommens an
Ihren Mitarbeiter auszuzahlen. Für den gepfändeten Lohnanteil
ist nunmehr der Gläubiger der berechtigte Empfänger. Er kann
Sie sogar verklagen, wenn Sie nicht freiwillig an ihn zahlen.
Mehr noch: Von Ihnen wird verlangt, dem Gläubiger Ihres
Mitarbeiters Auskunft zu erteilen. Sie müssen den Gläubiger über
alle bestehenden Ansprüche Ihres Mitarbeiters unterrichten (=
Drittschuldnererklärung). Ihre Auskunft muss dem Gläubiger
Ihres Mitarbeiters innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Pfändungs-
und Überweisungsbeschlusses zugehen. Dies ist eine lästige
Aufgabe, die Ihrer Lohnbuchhaltung Zeit raubt. Aber:
Entscheidend ist, dass Sie die zu pfändende Lohnsumme genau
ermitteln. Dabei gehen Sie in 4 Schritten vor:
Lohnabrechnung:
Wie Sie bei der Lohnpfändung vorgehen
[weiter...] |
Quelle:
© BWRmed!a,
der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG / von Günter Stein,
Chefredakteur |
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