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6. Kalenderwoche vom 02.02. - 08.02.2009
 
   
 
03.02.2009 So akzeptiert die Sozialversicherung Ihre Benzingutscheine

Die Frage: Dieses Jahr habe ich den Benzingutschein „eingeführt“. Jedoch machte mich jetzt mein Steuerbüro auf ein Problem aufmerksam.

Bei einer anderen Betriebprüfung durch den Rentenversicherer seien die entsprechenden Gutscheine als nicht richtig/zulässig bemängelt worden. Ich weiß, dass auf dem Gutschein kein Geldbetrag sondern nur die Mengenangabe Liter Benzin oder Diesel stehen darf. Da die Preise dafür bekanntermaßen nicht konstant sind, habe ich mir von meinen Mitarbeiter immer den entsprechenden Tankbeleg geben lassen und ihn an den Gutschein geheftet. Welchen Anforderungen sollte so ein Gutschein genügen, damit er von Finanzamt akzeptiert wird. Vielleicht können sie mir so ein Muster zusenden.

Benzingutscheine sind der Sozialversicherung ein Gräuel

Die Antwort: Die beliebten Benzingutscheine sind den Trägern der Sozialversicherung ebenso wie den Finanzämtern ein Gräuel. Deshalb wird auch in Betriebsprüfungen immer wieder versucht, diese Gutscheine als „falsch“ zu deklarieren, um schnell ein paar Euros an Nachzahlungen zu generieren. Lassen Sie sich nicht ärgern. Wenn Sie so vorgehen, kann Ihnen kein Betriebsprüfer etwas anhaben: Damit Benzin- oder andere Gutscheine, die Ihr Unternehmen an Mitarbeiter ausgibt, steuerfrei bleiben, müssen sie ein Sachbezug sein. Das ist nur dann der Fall, wenn der Gutschein die folgenden Voraussetzungen alle zusammen erfüllt: [weiter]


Quelle: ©  BWRmed!a, der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG / von Günter Stein, Chefredakteur

05.02.2009 SPD und CDU: Keine Einigung beim Mindestlohn

Die Koalition streitet weiter um den Mindestlohn – die SPD-Linke warnt schon vor dem Ende der Regierung. Für die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche hatte die SPD im Konjunkturpaket auf eine Reichensteuer verzichtet.

Der Ärger über das gescheiterte Umweltgesetzbuch ist noch nicht verraucht, da steht der großen Koalition der nächste Streit bevor. Der Mindestlohn für die rund 700.000 Zeitarbeiter in Deutschland sorgt für heftige Spannungen zwischen SPD und Union. Der Sprecher der SPD-Linken, Björn Böhning, brachte sogar ein mögliches Ende der Koalition ins Gespräch: "Sollte Frau Merkel die Vereinbarungen zum Mindestlohn für Zeitarbeiter in der Union nicht durchsetzen können, gerät die große Koalition ernsthaft in Gefahr", sagte Böhning dem Tagesspiegel.

SPD und Union hatten sich vor drei Wochen im Koalitionsausschuss darauf verständigt, eine gesetzliche Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche einzuführen. Die SPD verzichtete im Gegenzug auf ihre Forderung nach einer Reichensteuer im Konjunkturpaket.

Doch wie der Mindestlohn umgesetzt werden soll, ist zwischen den Koalitionspartnern heftig umstritten. SPD und Union hatten lediglich verabredet, bis Ende Januar ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, "das im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze etabliert, die die Tarifautonomie wahrt". Hintergrund ist, dass es in der Zeitarbeit mehrere Flächentarifverträge gibt: zum einen zwischen den Arbeitgeberverbänden BZA und IGZ und dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Einstiegslöhne von 7,31 Euro vorsieht und den die SPD gerne für allgemeinverbindlich erklärt hätte. Zum anderen zwischen dem Arbeitgeberverband AMP und den christlichen Gewerkschaften mit niedrigeren Löhnen, den die Union durch einen gesetzlichen Mindestlohn auf keinen Fall verdrängt sehen will.

Angst vor faulen Kompromissen

Die Staatssekretäre aus dem SPD-Arbeits- und dem CSU-Wirtschaftsministerium wollten die Verabredung umsetzen, indem sie die ab dem Juli gültigen AMP-Löhne zur Lohnuntergrenze erklären. Doch zuletzt hatte die Union zur großen Verärgerung der SPD einen weiteren Tarifvertrag mit noch niedrigeren Einstiegslöhnen zwischen dem Arbeitgeberverband BVD und den christlichen Gewerkschaften ins Gespräch gebracht.  
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Quelle: ©   tagesspiegel.de / von Robert Birnbaum, Cordula Eubel und Stephan Haselberger

06.02.2009

150.000 Beschäftigte weniger - Wirtschaftskrise erwischt die Zeitarbeitsbranche


Die Wirtschaftskrise hat die Zeitarbeitsbranche voll erwischt. Im Dezember sank die Beschäftigtenzahl gegenüber dem Vormonat um fast 10 Prozent auf rund 650.000. Das sind 150.000 weniger als noch im Juli, als die Zeitarbeit mit 800.000 Beschäftigten ihren bisherigen Höchststand erreicht hatte. Das geht aus dem neuen Zeitarbeitsindex hervor, den das Institut der deutschen Wirtschaft für den Zeitarbeitgeberverband BZA erhebt und der der F.A.Z. vorliegt.

BZA-Hauptgeschäftsführer Ludger Hinsen führt zwei Drittel des Rückgangs auf die schlechte Wirtschaftslage zurück. Der Dezember gilt zudem als umsatzschwächster Monat.   [weiter...]


Quelle: ©   FAZ / von Sven Astheimer

06.02.2009

IG Metall/BZA Tarifnachrichten - Alter Geiz der Arbeitgeber


Das war der alte Geiz: Bei dem erneuten Anlauf unserer DGB-Verhandlungsgemeinschaft, mit den Arbeitgebern des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) bessere Tarife für die Leihbeschäftigten zu vereinbaren, haben diese am 19. Januar ein Minusangebot auf den Verhandlungstisch gelegt.

Ein Prozent Erhöhung der Entgelte zum 1. Oktober 2009, ein weiteres Prozent mehr zum 1.April 2010 für den Rest des Jahres. Das war alles, was die Arbeitgeber am Ende nach langem Jammern und vielen Klagen über ihre wirtschaftliche Situation zubieten hatten. Zieht man die zu erwartenden Preissteigerungen ab, ist das ein Minusangebot.

BZA und iGZ weiter getrennt

Die beiden Zeitarbeitsverbände BZA und iGZ hatten angeregt, mit der DGB-Tarifgemeinschaft über gemeinsame Tarifverträge zu verhandeln. Daraus wird nichts. Grund: Der BZA ist nicht bereit, auf eine Bestimmung im Manteltarifvertrag zu verzichten, die die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf das Tarifentgelt ermöglicht. Im IGZ-Vertrag gibt es diese Bestimmung nicht.

Viel zu wenig

Noch im November hatten sie nach einer Einmalzahlung von 54,6o Euro für sechs Monate eine Anhebung in drei Stufen um o,8 (ab 1. Mai 2009), 1,9 (ab 1. Dezember 2009) und 2,9 Prozent (ab 1. Mai 2010) angeboten — jedes Mal auf Basis der Tabellen vom Mai 2006. Schon das war viel zu wenig. Deshalb hatten wir das Angebot abgelehnt und auf Verbesserung bestanden. Jetzt haben es die Arbeitgeber vom Tisch genommen und durch ein noch schlechteres ersetzt.   [weiter...]


Quelle: ©   IG-Metall / Tarifnachrichten

07.02.2009 Lohnabrechnung: So machen Sie bei der Lohnpfändung alles richtig

Das Jahr 2009 wird aller Voraussicht nach einen Rekord an Privatinsolvenzen mit sich bringen. Traurige Realität für viele Arbeitgeber: Die Zahl der Lohnpfändungen wird ebenso sprunghaft ansteigen.

Für Sie als Arbeitgeber eine unangenehme Situation: Denn sobald Ihnen ein Pfändungsbeschluss ins Haus flattert, müssen Sie umgehend reagieren. Machen Sie einen Fehler, geht dies nach der gängigen Rechtsprechung stets zu Ihren Lasten. Denn grundsätzlich gilt: Landet ein Pfändungsbeschluss bei Ihnen, sind Sie an den Beschluss gebunden.

Lohnabrechnung: Was Sie ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses beachten müssen

Konsequenz: Ab der Zustellung des Pfändungsbeschlusses ist es Ihnen verboten, den gepfändeten Betrag des Arbeitseinkommens an Ihren Mitarbeiter auszuzahlen. Für den gepfändeten Lohnanteil ist nunmehr der Gläubiger der berechtigte Empfänger. Er kann Sie sogar verklagen, wenn Sie nicht freiwillig an ihn zahlen. Mehr noch: Von Ihnen wird verlangt, dem Gläubiger Ihres Mitarbeiters Auskunft zu erteilen. Sie müssen den Gläubiger über alle bestehenden Ansprüche Ihres Mitarbeiters unterrichten (= Drittschuldnererklärung). Ihre Auskunft muss dem Gläubiger Ihres Mitarbeiters innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zugehen. Dies ist eine lästige Aufgabe, die Ihrer Lohnbuchhaltung Zeit raubt. Aber: Entscheidend ist, dass Sie die zu pfändende Lohnsumme genau ermitteln. Dabei gehen Sie in 4 Schritten vor:

Lohnabrechnung: Wie Sie bei der Lohnpfändung vorgehen   [weiter...]

Quelle: ©   BWRmed!a, der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG / von Günter Stein, Chefredakteur