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9. Kalenderwoche vom 23.02. - 01.03.2009
 
 
 
 
25.02.2009 Eine Kündigung, die im Papierkorb landet ist trotzdem rechtmäßig!

Frage: Wir mussten uns von einem  Mitarbeiter trennen. Das Kündigungsschreiben wurde im Beisein von Zeugen persönlich übergeben. Ohne es anzuschauen wurde es wortlos zerknüllt und im Papierkorb entsorgt. Gilt die Kündigung jetzt trotzdem als zugegangen?

Antwort: Eindeutige Antwort: Ja. Das nachfolgend erwähnte Gerichtsurteil kann als Beispiel herangezogen werden. Dabei ging es um folgenden Fall:

Rheinland-Pfalz – Ein Mitarbeiter hatte die Kündigung seines Arbeitgebers zwischen  Werbeprospekten in seiner Post übersehen und das Schreiben offensichtlich mit den Werbebriefen in den Müll geworfen. Die dadurch verspätet erhobene Kündigungsschutzklage wiesen die Richter ab.

Begründung:

Eine Kündigung geht einem Mitarbeiter an dem Tag zu, an dem das Schreiben in seinen Briefkasten geworfen wird (Einwurf-Einschreiben, Bote oder dergl.). Geht ein Arbeitnehmer mit seiner Post nicht sorgfältig genug um und versäumt er deswegen die 3-wöchige Klagefrist, geht dies zu seinen Lasten, so das Gericht (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.03.2007, 11 Ta 217/06).

Mit der Überreichung des Kündigungsschreibens im Beisein von Zeugen, bitte zumindest mit einer Aktennotiz dokumentieren, hat der Arbeitgeber alles richtig gemacht.


Quelle: ©   inprogress - Service für Zeitarbeit / Klaus Spazier