| 17.06.2009
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(Bargeld-)Geschenkgutschein
ist Barlohn und kein Sachbezug |
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Viele
Unternehmen möchten ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun und
denken über die Ausgabe von Geschenk- oder Warengutscheinen
nach, die die Arbeitnehmer bei anderen Unternehmen einlösen können.
Die Frage ist: Wie sind diese Warengutscheine steuerlich zu
beurteilen? Das Finanzgericht München gibt eine Antwort
hierauf.
Nur
bei konkret bezeichneter Sache liegt ein Sachbezug vor
Arbeitnehmern
ausgegebene, bei Dritten einzulösende Warengutscheine sind nur
dann als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu behandeln,
wenn die Gutscheine auf eine nach Art und Menge konkret
bezeichnete Sache lauten.
Weist
hingegen ein Gutschein ohne konkrete Bezeichnung der zu
beziehenden Ware lediglich einen Geldbetrag
aus, der bei Einlösung des Gutscheins auf den Kaufpreis
angerechnet wird, ist von einer Barlohnzuwendung auszugehen. Der
Arbeitnehmer kann einen solchen Gutschein wie Bargeld zum Kauf
eines von ihm erst noch zu bestimmenden Artikels verwenden.
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Quelle:
© Haufe
Personal / Pressemeldung |
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| 17.06.2009 |
Interview in der „Südwest-Presse“
mit dem BA-Chef Frank-Jürgen Weise |
„Die Krise wird noch lange dauern“
.....Und
was ist mit den Zeitarbeitern?
WEISE: Die Haltung der Unternehmen, ihre Stammbelegschaft halten zu wollen, ist vernünftig. Im Gegenzug werden Arbeitszeitkonten abgebaut oder Zeitarbeiter nicht weiter beschäftigt. Wichtig ist aber, dass die Zeitarbeiter tariflich abgesichert werden. Sie haben jetzt sogar die Möglichkeit zur Kurzarbeit und Qualifizierung. Die Zahl der Zeitarbeiter ist in den vergangenen drei Monaten von 700.000 auf 500.000 Beschäftigte zurückgegangen, also nicht so dramatisch wie erwartet. [weiter...] |
Quelle:
© Südwest
Presse online / von Karen
Emler, Günther Hörbst |
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| 19.06.2009 |
Starker
Auftritt vorm Insolvenzgericht |
Die Insolvenz als Rettung für den Betrieb? Vieles hängt
dabei von den zuständigen Gerichten und Insolvenzverwaltern ab.
Doch die sind nicht immer kompetent und willig. So setzen Sie
sich mit Ihren Plänen dennoch durch.
Betriebe in der Insolvenz müssen nicht zwangsläufig verkauft
oder zerschlagen werden. Eine Alternative bietet das sogenannte
Insolvenzplanverfahren: Lassen sich die Gläubiger in diesem
Verfahren von einem Sanierungskonzept überzeugen, so hat der
Unternehmer gute Chancen, seinen Betrieb fortzuführen.
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Quelle:
© Handwerk.com
/ von jw |
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| 19.06.2009 |
Dienstleister
schaffen Jobs in Berlin |
Der
Berliner Arbeitsmarkt ist bisher von der Wirtschaftskrise nicht
so stark getroffen worden wie andere Regionen. Neben Hamburg
verzeichnete die Hauptstadt nach Angaben des Amtes für
Statistik Berlin-Brandenburg im ersten Quartal 2009 als einziges
Bundesland noch einen signifikanten Anstieg der Beschäftigung.
.....
In Berlin haben nur vergleichsweise wenige Leiharbeiter
ihren Job verloren. Die Beschäftigtenzahl in diesem Sektor, der
zwei Prozent aller Erwerbstätigen umfasst, sank in Berlin um
drei Prozent, bundesweit waren es 16 Prozent. In Berlin
arbeiteten nur 0,7 Prozent der Arbeitnehmer kurz, im
Bundesdurchschnitt waren es 2,7 Prozent.
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Quelle:
© Berliner
Morgenpost / von jof |
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