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25. Kalenderwoche vom 15.06. - 21.06.2009
 
 
 
 
17.06.2009 (Bargeld-)Geschenkgutschein ist Barlohn und kein Sachbezug

Viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun und denken über die Ausgabe von Geschenk- oder Warengutscheinen nach, die die Arbeitnehmer bei anderen Unternehmen einlösen können. Die Frage ist: Wie sind diese Warengutscheine steuerlich zu beurteilen? Das Finanzgericht München gibt eine Antwort hierauf.

Nur bei konkret bezeichneter Sache liegt ein Sachbezug vor

Arbeitnehmern ausgegebene, bei Dritten einzulösende Warengutscheine sind nur dann als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu behandeln, wenn die Gutscheine auf eine nach Art und Menge konkret bezeichnete Sache lauten.

Weist hingegen ein Gutschein ohne konkrete Bezeichnung der zu beziehenden Ware lediglich einen Geldbetrag aus, der bei Einlösung des Gutscheins auf den Kaufpreis angerechnet wird, ist von einer Barlohnzuwendung auszugehen. Der Arbeitnehmer kann einen solchen Gutschein wie Bargeld zum Kauf eines von ihm erst noch zu bestimmenden Artikels verwenden.   [weiter...]

Quelle: ©  Haufe Personal  /  Pressemeldung

17.06.2009 Interview in der „Südwest-Presse“ mit dem BA-Chef Frank-Jürgen Weise

„Die Krise wird noch lange dauern“

.....Und was ist mit den Zeitarbeitern?

WEISE: Die Haltung der Unternehmen, ihre Stammbelegschaft halten zu wollen, ist vernünftig. Im Gegenzug werden Arbeitszeitkonten abgebaut oder Zeitarbeiter nicht weiter beschäftigt. Wichtig ist aber, dass die Zeitarbeiter tariflich abgesichert werden. Sie haben jetzt sogar die Möglichkeit zur Kurzarbeit und Qualifizierung. Die Zahl der Zeitarbeiter ist in den vergangenen drei Monaten von 700.000 auf 500.000 Beschäftigte zurückgegangen, also nicht so dramatisch wie erwartet.   
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Quelle: ©   Südwest Presse online    /  von Karen Emler, Günther Hörbst

19.06.2009 Starker Auftritt vorm Insolvenzgericht

Die Insolvenz als Rettung für den Betrieb? Vieles hängt dabei von den zuständigen Gerichten und Insolvenzverwaltern ab. Doch die sind nicht immer kompetent und willig. So setzen Sie sich mit Ihren Plänen dennoch durch.

Betriebe in der Insolvenz müssen nicht zwangsläufig verkauft oder zerschlagen werden. Eine Alternative bietet das sogenannte Insolvenzplanverfahren: Lassen sich die Gläubiger in diesem Verfahren von einem Sanierungskonzept überzeugen, so hat der Unternehmer gute Chancen, seinen Betrieb fortzuführen.  
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Quelle: ©    Handwerk.com   /   von jw

19.06.2009 Dienstleister schaffen Jobs in Berlin

Der Berliner Arbeitsmarkt ist bisher von der Wirtschaftskrise nicht so stark getroffen worden wie andere Regionen. Neben Hamburg verzeichnete die Hauptstadt nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg im ersten Quartal 2009 als einziges Bundesland noch einen signifikanten Anstieg der Beschäftigung.

..... In Berlin haben nur vergleichsweise wenige Leiharbeiter ihren Job verloren. Die Beschäftigtenzahl in diesem Sektor, der zwei Prozent aller Erwerbstätigen umfasst, sank in Berlin um drei Prozent, bundesweit waren es 16 Prozent. In Berlin arbeiteten nur 0,7 Prozent der Arbeitnehmer kurz, im Bundesdurchschnitt waren es 2,7 Prozent.    [weiter...]


Quelle: ©   Berliner Morgenpost   /   von jof