Das LAG Berlin spricht der CGZP Tarifgemeinschaft in zweiter
Instanz die Tariffähigkeit ab. Der DGB jubelt und BZA und iGZ
halten sich, wohlwissend, was dieses Urteil nach sich ziehen
kann, dezent zurück.
Nächste Instanz ist nun das
Bundesarbeitsgericht, das die Beschwerde der CGZP im nächsten
Jahr zu verhandeln haben wird. Zu betonen ist, dass dieses
Urteil noch keine Rechtskraft besitzt und lediglich als
Etappensieg für den DGB zu werten ist.
Wir wollen es nicht versäumen,
darauf hinzuweisen, dass die neuen DGB-Tarifverträge mit iGZ
und BZA seit langem überfällig sind und sich die z.Z. in der
Praxis angewendeten Tarifverträge in der rechtlich umstrittenen
"Nachwirkung" befinden.
Dieses Urteil ist Wasser auf
die Mühle des DGB. Es erlaubt der Gewerkschaft auf das drohende
equal-pay und eine Monopolstellung in der Branche Zeitarbeit
hinzuarbeiten. iGZ und BZA müssen sich im Moment vorwerfen
lassen, dass sie offensichtlich die Lage verkannt haben und die
jetzige Situation durch kleinbürgerliches Konkurrenzdenken
praktisch mit verursacht haben.
Da im Moment, salopp
gesprochen, überhaupt kein Tarifvertrag in der Zeitarbeit
Rechtssicherheit garantiert, wäre es fatal, auf dieses Urteil
mit hektischen Aktivitäten zu reagieren. Ein Abwarten auf den
Fortgang der Angelegenheit ist sicher kein Fehlverhalten.
(Kommentar von Klaus Spazier)
|