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53. Kalenderwoche vom 28.12. - 03.01.2010
 
 
 
 
29.12.2009 Auch Leiharbeiter müssen Fahrtkosten selbst tragen

Berufspendler müssen die Kosten für Fahrten zur Firma in der Regel selbst tragen. Das gilt auch für Leiharbeiter, wie sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz ergibt (Aktenzeichen: 1 Sa 331/09).

Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin. Solange nichts anderes vertraglich geregelt ist, haben Leiharbeiter demnach keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung. Sie können sich auch nicht pauschal auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen. Dafür müssen sie zunächst eine entsprechende betriebliche Praxis nachweisen.   [weiter...]


Quelle: ©    Weser Kurier  /   von dpa / tmn