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1. Kalenderwoche vom 04.01. - 10.01.2010
 
   
 
04.01.2010 Ab 1.1.2010 neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft


Am 31.12.2009 wurde im Bundesanzeiger Nr. 198 die vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erlassene Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindesttarifvertrags für die Branche der Abfallwirtschaft veröffentlicht.

Diese tritt dann am Tag nach der Verkündung, also am 01. Januar 2010 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag enthält einen bundeseinheitlichen Mindeststundenlohn von 8,02 Euro. Dieser Mindestlohn gilt Pauschal, im Tarifvertrag bestehen keine Lohngruppen.

In der Entsorgungsbranche sind etwa 160.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon sind schätzungsweise 20.000 Arbeitnehmer, die von der neuen Mindestlohn-Verordnung profitieren, aus der Zeitarbeit eingesetzt.

Folgende Bereiche sind z.B. betroffen:

  • Müllentsorgung
  • Beschäftigte in Entsorgungsbetrieben (Müllsortierung, Trennung und Verwertung, Gefahrgutentsorger
  • Winterdienst
  • Reinigungsdienst auf öffentlichen Flächen (Helfer, die auf privaten Grundstücken eingesetzt sind, werden nicht vom Mindestlohn erfasst)
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