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Am 31.12.2009 wurde im
Bundesanzeiger Nr. 198 die vom BMAS
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erlassene Verordnung über
die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindesttarifvertrags für die
Branche der Abfallwirtschaft veröffentlicht.
Diese tritt dann am Tag
nach der Verkündung, also am 01. Januar 2010 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag
enthält einen bundeseinheitlichen Mindeststundenlohn von 8,02 Euro.
Dieser Mindestlohn gilt Pauschal, im Tarifvertrag bestehen keine
Lohngruppen.
In der Entsorgungsbranche sind etwa 160.000 Arbeitnehmer beschäftigt.
Davon sind schätzungsweise 20.000 Arbeitnehmer, die von der neuen
Mindestlohn-Verordnung profitieren, aus der Zeitarbeit eingesetzt.
Folgende Bereiche sind z.B.
betroffen:
- Müllentsorgung
- Beschäftigte
in Entsorgungsbetrieben (Müllsortierung, Trennung und Verwertung,
Gefahrgutentsorger
- Winterdienst
- Reinigungsdienst
auf öffentlichen Flächen (Helfer, die auf privaten Grundstücken
eingesetzt sind, werden nicht vom Mindestlohn erfasst)
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