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Service,
Infos und Hilfen / Tarifverträge |
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Die
Tarifverträge der Zeitarbeitsverbände |
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Wir
haben als Download Service die wichtigsten Tarifverträge
aus der Zeitarbeit, und die allgemeinverbindlichen Tarifverträge, die
die Zeitarbeit betreffen, hier kostenlos für Sie hinterlegt.
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Wir haben hier die aktuelle, 27-seitige
Tarifbroschüre des iGZ im pdf-Format für Sie hinterlegt.
Benutzen Sie bitte den Link auf der rechten Seite.
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Der
Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA)
ist im Juli 2011 erloschen. Der BZA ist zusammen mit dem
Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
(AMP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BZA sind auf den BAP
als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt
ebenso für die zwischen dem BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft
Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge Zeitarbeit.
BZA DGB
Tarifvertrag 2011
Entgelttabelle
BZA DGB
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Der Arbeitgeberverband
Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) ist im Juli
2011 erloschen. Der AMP ist zusammen mit dem Bundesverband
Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) nach dem
Umwandlungsgesetz auf den Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister e.V. (BAP) verschmolzen. Alle Rechte und
Pflichten des AMP sind auf den BAP als dessen
Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die
zwischen dem AMP und der CGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit
abgeschlossenen Tarifverträge Zeitarbeit.
AMP
CGB Tarifvertrag 2011
Entgelttabelle
AMP CGB |

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Die
Allgemeinverbindlichen Tarifverträge
Nach
§ 1 Abs. 2a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müssen auch
Personaldienstleister zwingend ihren Mitarbeitern die
Arbeitsbedingungen - also auch die Entgelte - eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages gewähren, wenn die
Mitarbeiter Tätigkeiten ausführen, die in den Geltungsbereich
eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages
fallen.
Wir haben hier einige Tarifverträge hinterlegt:
In der
Arbeitnehmerüberlassung hat man sich auf einen gesetzlichen
Mindestlohn geeinigt.
In den alten Bundesländern beträgt dieser zur Zeit 7,89 € in
der Entgeltgruppe 1 und in den neuen Bundesländern inklusive
Berlin 7,01 €.
Die Tarifverträge sehen übereinstimmend vor, dass die Mindestlöhne
dann in Stufen bis 2013 steigen, und ab dem 1. November 2012 im
Westen 8,19 Euro und im Osten 7,50 Euro betragen.
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1.
Mindestlöhne für Gebäudereiniger/innen
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Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
hat den Mindestlohntarifvertrag
für das Gebäudereinigerhandwerk am 29.12.2011 im Bundesanzeiger
(Ausgabe Nr. 196) veröffentlicht. Damit tritt der
Mindestlohn-Tarifvertrag per Rechtsverordnung ab den 01.01.2012
zwingend in Kraft. |
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Die
rund 830.000 Gebäudereiniger haben ab sofort Anspruch auf einen
flächendeckenden Mindestlohn. Demnach müssen die Arbeitnehmer in
den alten Bundesländern mindestens 8,82 Euro, in den neuen Ländern
7,33 Euro (Innenreinigung - Lohngr. I) erhalten. Ab 01.01.2013
erhöht sich der Mindestlohn auf 9,00 € (West mit Berlin) und 7,56 € (Ost) für die Innenreinigung - Lohngr. I.
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In
der Glas- und Außenreinigung betragen die Mindestlöhne
unverändert 11,33 Euro im Westen und 8,88 Euro im Osten. Im Osten
steigt dieser ab 01.01.2013 auf 9,00 Euro. Die Verordnung ist bis
31. Oktober 2013 befristet. |
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Tarifvertrag
Mindestlohn für Gebäudereiniger bei: |
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2.
Mindestlöhne
für Maler und Lackierer
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Ab
01.05.2013 gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,90 €. Für
gelernte Arbeitnehmer/ Gesellen gilt ein Mindestlohn von 12,15 €
im Westen.
Laufzeit bis 30.04.2014
Download: Bundesanzeiger
/ Anpassung
Maler Mindestlohn |
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3.
Mindestlöhne
für die Elektrohandwerke
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Am 7.
Dezember 2010 hat die Bundesarbeitsministerin den
Mindestlohntarifvertrag im Bereich Elektrohandwerk für
allgemeinverbindlich erklärt, so dass die Mindestlöhne auch für
Zeitarbeitskräfte, die in diesem Bereich arbeiten, zwingend sind.
Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages für das
Elektrohandwerk tritt 1. Januar 2011
in Kraft und endet ohne Nachwirkung mit Ablauf des 31.
Dezember 2013.
Die
Allgemeinverbindlicherklärung gilt für alle Betriebe oder
selbständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen
Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und
Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations-
und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-,
Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind. Der persönliche
Geltungsbereich umfasst alle Beschäftigten, soweit sie elektro-
und informations- technische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes
ausüben (mit Ausnahme von Auszubildenden, Praktikanten etc.).
ab
01.01.2011 9,70 € West / 8,40 € Ost inkl. Berlin
ab 01.01.2012 9,80 € West / 8,65 € Ost inkl. Berlin
ab 01.01.2013 9,90 € West / 8,85 € Ost inkl. Berlin
Weitere
Informationen zu den neuen Mindestlöhnen im Elektrohandwerk wie
z.B. die Fälligkeit der Lohnzahlungen können Sie dem hier
hinterlegten Mindestlohntarifvertrag für diese Branche entnehmen.
In der Datei ist ebenfalls die Allgemeinverbindlichkeitserklärung
der Bundesarbeitsministerin enthalten. |
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Download:
Tarifvertrag
zur Regelung eines Mindestlohnes für Elektrohandwerksbetriebe,
soweit diese elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb
des Betriebes ausüben.
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4.
Mindestlöhne
für das Dachdeckerhandwerk
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Ab 19.03.2010 gilt ein neuer Mindestlohn für Dachdecker. Dieser
Mindestlohn ist zwingend von allen Unternehmen anzuwenden, er
beträgt aktuell 10,60 Euro pro Stunde und erhöht sich ab
01.01.2011 um 0,20 Euro. Ab 01.01.2012 erhöht sich der
Mindestlohn auf 11,00 Euro und ab 01.01.2013 auf 11,20 Euro.
Da dieser Beruf zum Bauhauptgewerbe zählt ist diese Meldung für
Zeitarbeitsunternehmen z.Z. rein informativ. Die Verordnung ist bis
31.
Dezember 2013 befristet. |
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Tarifvertrag
Mindestlohn für das Dachdeckerhandwerk bei: |
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5.
Mindestlöhne
für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
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Am 23.
Oktober 2009 ist die Verordnung des Bundesarbeitsministers über
zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen
im Objektkundengeschäft im Bundesanzeiger erschienen.
Laut Rechtsverordnung sind die Mindestlöhne in diesem Bereich am
24. Oktober in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung endet zum 31.
März 2013. |
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Der Tarifvertrag
ist zum 31.03.2013 ausgelaufen |
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6.
Mindestlöhne
für die Abfallwirtschaft
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Für die
Abfallwirtschaft gilt bis zum 30.06.2014
ein Mindestlohn in Höhe von 8,68 Euro |
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Die
Rechtsverordnung der Bundesarbeitsministerin ist hier hinterlegt
>>>
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7.
Mindestlöhne für Teile der Pflegebranche
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Ab dem 1.
August 2010 werden Pflegekräfte einen über das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten
Mindestlohn erhalten.
Als verbindliche Untergrenze gilt dann ein Stundenlohn von 8,50
€ in den westdeutschen Bundesländern inklusive Berlin sowie von
7,50 € in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli 2013 werden
die Entgelte dann noch einmal um jeweils 25 Cent steigen. Die Verordnung ist bis
31.
Dezember 2014 befristet.
Die
Rechtsverordnung haben wir hier für Sie hinterlegt (pdf)
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8.
Mindestlöhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe
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Ab dem 1.
Juni 2011 werden Wach- und Sicherheitskräfte einen über das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten
Mindestlohn erhalten.
Als verbindliche Untergrenze gilt dann ein Stundenlohn von 6,53
€ in den östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz,
Saarland und Schleswig-Holstein sowie von 8,60 € in
Baden-Württemberg. Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen,
Niedersachsen, Bremen und Hamburg liegen die Mindestlöhne
zwischen 7,12 Euro und 8,14 Euro. Die Sätze steigen in allen
Bundesländern in zwei Stufen zum 1. März 2012 und zum 1. Januar
2013 auf 7,00 Euro bis 8,90 Euro an. Die Verordnung ist bis 31.
Dezember 2013 befristet.
Informationen
Mindestlohn Wach- und Sicherheitsgewerbe (pdf)
>>> |
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Tarifvertrag
Mindestlohn Wach- und Sicherheitsgewerbe bei: |
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