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Die Tarifverträge der Zeitarbeitsverbände


Wir haben als Download Service die wichtigsten Tarifverträge aus der Zeitarbeit, und die allgemeinverbindlichen Tarifverträge, die die Zeitarbeit betreffen, hier kostenlos für Sie hinterlegt. 


Tarifvergleich zwischen AMP, B.V.D., BZA und iGZ

Hier haben wir einen direkten Vergleich zwischen den 4 großen Flächentarifverträgen in der Zeitarbeit durchgeführt.
Zu Ihrer Information sind die bestehenden Mindestlöhne verschiedener Branchen ebenfalls aufgeführt.

1. Vergleich der Entgelttarife (West)
2. Vergleich der Entgelttarife (Ost)

3.
Vergleich der Arbeitsbedingungen aus den 
    Manteltarifverträgen (AMP, BZA, iGZ)


Wir haben hier die aktuelle, 27-seitige Tarifbroschüre des iGZ im pdf-Format für Sie hinterlegt. Benutzen Sie bitte den Link auf der rechten Seite.


Tarifvertragsbroschüre
auf 24 Seiten finden Sie alle Angaben zu den Tarifverträgen.

Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben sich am 26.01.2010 auf neue Entgelte geeinigt. Die neue Entgeltstruktur und die übrigen Tarifregelungen treten am 1. Mai 2010 in Kraft und gelten bis zum 30. April 2012.

Info:
1. Tariferhöhung zum 01. Mai 2011: 2,5 % in allen Lohngruppen

2. Einmalzahlung:
Wer am 01.05.2010 bei einem Personaldienstleiser ungekündigt mindestens 4 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis steht, erhält eine Einmalzahlung von 8o.- Euro.


Das neue Tarifwerk zwischen den Christlichen Einzelgewerkschaften, und der CGZP einerseits und dem AMP andererseits ist rückwirkend seit 01. Januar 2010 zu beachten.

Wenn Sie sich für Inhalte und festgelegte Regelungen aus dem Manteltarifvertrag, dem Entgeltrahmentarifvertrag und dem Entgelttarifvertrag  interessieren, wenden Sie sich bitte direkt an den AMP.

Die neuen Tarifentgelte haben wir auf unserer Seite "Tarifvergleich" für Sie veröffentlicht.


Manteltarifvertrag - vom 06.03.2008 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010
Änderung zum Manteltarifvertrag vom 16.07.2009

Entgeltrahmentarifvertrag vom 06.03.2008 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010

Entgelttarifvertrag West - vom 01.01.2010 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010

Entgelttarifvertrag Ost - vom 01.01.2010 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010


Die Allgemeinverbindlichen Tarifverträge

Nach § 1 Abs. 2a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müssen auch Personaldienstleister zwingend ihren Mitarbeitern die Arbeitsbedingungen - also auch die Entgelte - eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages gewähren, wenn die Mitarbeiter Tätigkeiten ausführen, die in den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages fallen.

Wir haben hier einige Tarifverträge hinterlegt:


1. Mindestlöhne für Gebäudereiniger/innen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk am 09.03.2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 37) veröffentlicht. Damit tritt der Mindestlohn-Tarifvertrag per Rechtsverordnung ab Mittwoch den 10. März 2010 zwingend in Kraft.


Die rund 830.000 Gebäudereiniger haben ab sofort Anspruch auf einen flächendeckenden Mindestlohn. Demnach müssen die Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mindestens 8,40 Euro, in den neuen Ländern 6,83 Euro (Innenreinigung - Lohngr. I) erhalten.

Folgen Sie bitte diesem Link zum neu vereinbarten Tarifvertrag >>>


2. Mindestlöhne für Maler und Lackierer

Für Maler und Lackierer soll ab 1. September 2009 erstmals ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn gelten. Die tarifvertraglich vereinbarte Lohnuntergrenze beträgt 9,50 Euro und wird in einem weiteren Schritt ab 1. Juli 2011 auf 9,75 Euro angehoben. Darauf haben sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz geeinigt.

Tarifvertrag Mindestlohn für Maler und Lackierer bei:


3. Mindestlöhne für die Elektrohandwerke

Der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 17.09.2007 der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrags für das Elektrohandwerk zugestimmt. Am 18. September 2007 hat der Bundesarbeitsminister diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, so dass die Mindestlöhne auch für Zeitarbeitskräfte, die in diesem Bereich arbeiten, zwingend sind.


Download:
Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes für Elektrohandwerksbetriebe, soweit diese elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben. 
Zusätzlich finden Sie hier weitere Infos >>> [weiter...]


4. Mindestlöhne für Briefdienstleistungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28.01.2010 den Mindestlohn für Briefdienstleistungen für rechtswidrig erklärt.

Download: Die Verordnung des Bundesarbeitsministers über die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen [weiter...]


Download: die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 21.12.2007 [weiter...]


5. Mindestlöhne für das Dachdeckerhandwerk

Ab 20.03.2010 gilt ein neuer Mindestlohn für Dachdecker. Dieser Mindestlohn ist zwingend von allen Unternehmen anzuwenden, er beträgt aktuell 10,60 Euro pro Stunde und erhöht sich ab 01.01.2011 um 0,20 Euro.
Da dieser Beruf zum Bauhauptgewerbe zählt ist diese Meldung für Zeitarbeitsunternehmen z.Z. rein informativ.


6. Mindestlöhne für das Abbruch- und Abwrackgewerbe

Der Mindestlohn-Tarifvertrag ist zum 31.12.2008 ausgelaufen.


7. Mindestlöhne für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft

Am 23. Oktober 2009 ist die Verordnung des Bundesarbeitsministers über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft im Bundesanzeiger erschienen. Laut Rechtsverordnung sind die Mindestlöhne in diesem Bereich am 24. Oktober in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung endet zum 31. März 2013.

Tarifvertrag Mindestlohn "Wäscherei" bei:


8. Mindestlöhne für die Abfallwirtschaft

Die Rechtsverordnung, mit der die Bundesarbeitsministerin den Mindestlohntarifvertrag für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst für allgemeinverbindlich erklärt hat, ist am 31. Dezember 2009 im Bundesanzeiger erschienen. 
Der Mindestlohn gilt für "alle Betriebe oder selbständigen Betriebsabteilungen, die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen und/oder öffentliche Verkehrsflächen reinigen."


Die Rechtsverordnung der Bundesarbeitsministerin ist hier hinterlegt >>>

Tarifvertrag Mindestlohn Abfallwirtschaft (verlängert bis zum 31. August 2011) >>>


9. Mindestlöhne für Teile der Pflegebranche

Ab dem 1. August 2010 werden Pflegekräfte einen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn erhalten. 
Als verbindliche Untergrenze gilt dann ein Stundenlohn von 8,50 € in den westdeutschen Bundesländern inklusive Berlin sowie von 7,50 € in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli 2013 werden die Entgelte dann noch einmal um jeweils 25 Cent steigen.

Die Rechtsverordnung haben wir hier für Sie hinterlegt (pdf) >>>


 

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