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Service,
Infos und Hilfen / Tarifverträge |
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Die
Tarifverträge der Zeitarbeitsverbände |
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Wir
haben als Download Service die wichtigsten Tarifverträge
aus der Zeitarbeit, und die allgemeinverbindlichen Tarifverträge, die
die Zeitarbeit betreffen, hier kostenlos für Sie hinterlegt.
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Wir haben hier die aktuelle, 27-seitige
Tarifbroschüre des iGZ im pdf-Format für Sie hinterlegt.
Benutzen Sie bitte den Link auf der rechten Seite.
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Tarifvertragsbroschüre
auf 24 Seiten finden Sie alle Angaben zu den Tarifverträgen. |

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Der
Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die Tarifgemeinschaft
Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben sich am
26.01.2010 auf neue Entgelte geeinigt. Die neue Entgeltstruktur
und die übrigen Tarifregelungen treten am 1. Mai 2010 in Kraft
und gelten bis zum 30. April 2012.
Info:
1. Tariferhöhung zum 01. Mai 2011: 2,5 % in allen Lohngruppen
2. Einmalzahlung:
Wer am 01.05.2010 bei einem Personaldienstleiser ungekündigt
mindestens 4 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis steht,
erhält eine Einmalzahlung von 8o.- Euro. |
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Das
neue Tarifwerk zwischen den Christlichen Einzelgewerkschaften,
und der CGZP einerseits und dem AMP andererseits ist rückwirkend
seit 01. Januar 2010
zu beachten. Wenn
Sie sich für Inhalte und festgelegte Regelungen aus dem
Manteltarifvertrag, dem Entgeltrahmentarifvertrag und dem
Entgelttarifvertrag interessieren, wenden Sie sich bitte
direkt an den AMP. Die
neuen Tarifentgelte haben wir auf unserer Seite "Tarifvergleich"
für Sie veröffentlicht. |

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Die
Allgemeinverbindlichen Tarifverträge
Nach
§ 1 Abs. 2a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müssen auch
Personaldienstleister zwingend ihren Mitarbeitern die
Arbeitsbedingungen - also auch die Entgelte - eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages gewähren, wenn die
Mitarbeiter Tätigkeiten ausführen, die in den Geltungsbereich
eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages
fallen.
Wir haben hier einige Tarifverträge hinterlegt:
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1.
Mindestlöhne für Gebäudereiniger/innen
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Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
hat den Mindestlohntarifvertrag
für das Gebäudereinigerhandwerk am 09.03.2010 im Bundesanzeiger
(Ausgabe Nr. 37) veröffentlicht. Damit tritt der
Mindestlohn-Tarifvertrag per Rechtsverordnung ab Mittwoch den 10.
März 2010 zwingend in Kraft. |
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Die
rund 830.000 Gebäudereiniger haben ab sofort Anspruch auf einen
flächendeckenden Mindestlohn. Demnach müssen die Arbeitnehmer in
den alten Bundesländern mindestens 8,40 Euro, in den neuen Ländern
6,83 Euro (Innenreinigung - Lohngr. I) erhalten.
Folgen
Sie bitte diesem Link zum neu vereinbarten Tarifvertrag >>>
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2.
Mindestlöhne
für Maler und Lackierer
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Für
Maler und Lackierer soll ab 1. September 2009 erstmals ein
bundesweit einheitlicher Mindestlohn gelten. Die tarifvertraglich
vereinbarte Lohnuntergrenze beträgt 9,50 Euro und wird in einem
weiteren Schritt ab 1. Juli 2011 auf 9,75 Euro angehoben. Darauf
haben sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
und der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz geeinigt. |
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Tarifvertrag
Mindestlohn für Maler und Lackierer bei: |
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3.
Mindestlöhne
für die Elektrohandwerke
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Der
Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
am 17.09.2007 der Allgemeinverbindlichkeit des
Mindestlohntarifvertrags für das Elektrohandwerk zugestimmt. Am
18. September 2007 hat der Bundesarbeitsminister diesen
Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, so dass die
Mindestlöhne auch für Zeitarbeitskräfte, die in diesem Bereich
arbeiten, zwingend sind. |
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Download:
Tarifvertrag
zur Regelung eines Mindestlohnes für Elektrohandwerksbetriebe,
soweit diese elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb
des Betriebes ausüben.
Zusätzlich finden Sie hier weitere Infos >>> [weiter...]
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4.
Mindestlöhne
für Briefdienstleistungen
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Das
Bundesverwaltungsgericht hat am 28.01.2010 den Mindestlohn für
Briefdienstleistungen für rechtswidrig erklärt.
Download:
Die Verordnung des Bundesarbeitsministers über die
zwingenden Arbeitsbedingungen für die Branche
Briefdienstleistungen [weiter...]
Download: die Änderung des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 21.12.2007 [weiter...] |
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5.
Mindestlöhne
für das Dachdeckerhandwerk
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Ab
20.03.2010 gilt ein neuer Mindestlohn für Dachdecker. Dieser
Mindestlohn ist zwingend von allen Unternehmen anzuwenden, er
beträgt aktuell 10,60 Euro pro Stunde und erhöht sich ab
01.01.2011 um 0,20 Euro.
Da dieser Beruf zum Bauhauptgewerbe zählt ist diese Meldung für
Zeitarbeitsunternehmen z.Z. rein informativ. |
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6.
Mindestlöhne für das
Abbruch- und
Abwrackgewerbe
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Der
Mindestlohn-Tarifvertrag ist zum 31.12.2008 ausgelaufen. |
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7.
Mindestlöhne
für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
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Am 23.
Oktober 2009 ist die Verordnung des Bundesarbeitsministers über
zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen
im Objektkundengeschäft im Bundesanzeiger erschienen.
Laut Rechtsverordnung sind die Mindestlöhne in diesem Bereich am
24. Oktober in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung endet zum 31.
März 2013. |
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Tarifvertrag
Mindestlohn "Wäscherei" bei: |
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8.
Mindestlöhne
für die Abfallwirtschaft
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Die
Rechtsverordnung, mit der die Bundesarbeitsministerin den
Mindestlohntarifvertrag für die Abfallwirtschaft einschließlich
Straßenreinigung und Winterdienst für allgemeinverbindlich erklärt
hat, ist am 31. Dezember 2009 im Bundesanzeiger erschienen.
Der Mindestlohn gilt für "alle Betriebe oder selbständigen
Betriebsabteilungen, die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig
Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder
beseitigen und/oder öffentliche Verkehrsflächen reinigen." |
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Die
Rechtsverordnung der Bundesarbeitsministerin ist hier hinterlegt
>>>
Tarifvertrag
Mindestlohn Abfallwirtschaft (verlängert bis zum 31. August 2011)
>>>
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9.
Mindestlöhne für Teile der Pflegebranche
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Ab dem 1.
August 2010 werden Pflegekräfte einen über das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten
Mindestlohn erhalten.
Als verbindliche Untergrenze gilt dann ein Stundenlohn von 8,50
€ in den westdeutschen Bundesländern inklusive Berlin sowie von
7,50 € in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli 2013 werden
die Entgelte dann noch einmal um jeweils 25 Cent steigen.
Die
Rechtsverordnung haben wir hier für Sie hinterlegt (pdf)
>>> |
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