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Die Tarifverträge der Zeitarbeitsverbände


Wir haben als Download Service die wichtigsten Tarifverträge aus der Zeitarbeit, und die allgemeinverbindlichen Tarifverträge, die die Zeitarbeit betreffen, hier kostenlos für Sie hinterlegt. 


Tarifvergleich zwischen AMP, B.V.D., BZA und iGZ

Hier haben wir einen direkten Vergleich zwischen den 4 großen Flächentarifverträgen in der Zeitarbeit durchgeführt.
Zu Ihrer Information sind die bestehenden Mindestlöhne verschiedener Branchen ebenfalls aufgeführt.
(Stand April 2009)

1. Vergleich der Entgelttarife (West)
2. Vergleich der Entgelttarife (Ost)

3.
Vergleich der Arbeitsbedingungen aus den 
    Manteltarifverträgen (AMP, BZA, iGZ)


Wir haben hier die aktuelle, 27-seitige Tarifbroschüre (vom November 2007) des iGZ im pdf-Format für Sie hinterlegt. Benutzen Sie bitte den Link auf der rechten Seite.


Tarifvertragsbroschüre
auf 28 Seiten finden Sie alle Angaben zu den Tarifverträgen (aktualisiert am 01.07.2006)
Laufzeit: bis 31.12.2007 (immer noch aktuell)

Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben sich am 26.01.2010 auf neue Entgelte geeinigt. Die neue Entgeltstruktur und die übrigen Tarifregelungen treten am 1. Mai 2010 in Kraft und gelten bis zum 30. April 2012.

Sobald die Tarifbroschüre aktualisiert ist, wird sie von uns hier veröffentlicht.

Vorab-Info:
1. Tariferhöhung zum 01. Mai 2010: 2,5 % in allen Lohngruppen (Lohngr. I dann 7,56 Euro (West) u. 6,62 Euro (Ost))
2. Tariferhöhung zum 01. Mai 2011: 2,5 % in allen Lohngruppen

3. Einmalzahlung:
Wer am 01.05.2010 bei einem Personaldienstleiser ungekündigt mindestens 4 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis steht, erhält eine Einmalzahlung von 8o.- Euro.



Manteltarifvertrag - vom 06.03.2008 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010
Änderung zum Manteltarifvertrag vom 16.07.2009

Entgeltrahmentarifvertrag vom 06.03.2008 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010

Entgelttarifvertrag West - vom 01.01.2010 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010

Entgelttarifvertrag Ost - vom 01.01.2010 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010


Die Allgemeinverbindlichen Tarifverträge

Nach § 1 Abs. 2a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müssen auch Personaldienstleister zwingend ihren Mitarbeitern die Arbeitsbedingungen - also auch die Entgelte - eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages gewähren, wenn die Mitarbeiter Tätigkeiten ausführen, die in den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages fallen.

Wir haben hier einige Tarifverträge hinterlegt:


1. Mindestlöhne für Gebäudereiniger/in
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk am 09.03.2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 37) veröffentlicht. Damit tritt der Mindestlohn-Tarifvertrag per Rechtsverordnung ab Mittwoch den 10. März 2010 zwingend in Kraft.


Die rund 830.000 Gebäudereiniger haben ab sofort Anspruch auf einen flächendeckenden Mindestlohn. Demnach müssen die Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mindestens 8,40 Euro, in den neuen Ländern 6,83 Euro erhalten.

Folgen Sie bitte diesem Link zum neu vereinbarten Tarifvertrag >>>


2. Mindestlöhne für Maler und Lackierer
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Für Maler und Lackierer soll ab 1. September 2009 erstmals ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn gelten. Die tarifvertraglich vereinbarte Lohnuntergrenze beträgt 9,50 Euro und wird in einem weiteren Schritt ab 1. Juli 2011 auf 9,75 Euro angehoben. Darauf haben sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz geeinigt.

Tarifvertrag Mindestlohn für Maler und Lackierer bei:


3. Mindestlöhne für die Elektrohandwerke
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Der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 17.09.2007 der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrags für das Elektrohandwerk zugestimmt. Am 18. September 2007 hat der Bundesarbeitsminister diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, so dass die Mindestlöhne auch für Zeitarbeitskräfte, die in diesem Bereich arbeiten, zwingend sind.


Download:
Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes für Elektrohandwerksbetriebe, soweit diese elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben. 
Zusätzlich finden Sie hier weitere Infos >>> [weiter...]


4. Mindestlöhne für Briefdienstleistungen
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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28.01.2010 den Mindestlohn für Briefdienstleistungen für rechtswidrig erklärt.

Download: Die Verordnung des Bundesarbeitsministers über die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen [weiter...]


Download: die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 21.12.2007 [weiter...]


5. Mindestlöhne für das Dachdeckerhandwerk
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Dieser Mindestlohn-Tarifvertrag endet am 31.12.2009


6. Mindestlöhne für das Abbruch- und Abwrackgewerbe
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Der Mindestlohn-Tarifvertrag ist zum 31.12.2008 ausgelaufen.


7. Mindestlöhne für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
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Am 23. Oktober 2009 ist die Verordnung des Bundesarbeitsministers über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft im Bundesanzeiger erschienen. Laut Rechtsverordnung sind die Mindestlöhne in diesem Bereich am 24. Oktober in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung endet zum 31. März 2013.

Tarifvertrag Mindestlohn "Wäscherei" bei:


8. Mindestlöhne für die Abfallwirtschaft
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Die Rechtsverordnung, mit der die Bundesarbeitsministerin den Mindestlohntarifvertrag für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst für allgemeinverbindlich erklärt hat, ist am 31.12.2009 im Bundesanzeiger erschienen. 
Der Mindestlohn gilt für "alle Betriebe oder selbständigen Betriebsabteilungen, die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen und/oder öffentliche Verkehrsflächen reinigen."


Die Rechtsverordnung der Bundesarbeitsministerin ist hier hinterlegt >>>

Tarifvertrag Mindestlohn Abfallwirtschaft >>>


 

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