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Die Tarifverträge der Zeitarbeitsverbände


Wir haben als Download Service die wichtigsten Tarifverträge aus der Zeitarbeit, und die allgemeinverbindlichen Tarifverträge, die die Zeitarbeit betreffen, hier kostenlos für Sie hinterlegt. 


Tarifvergleich zwischen AMP, BZA und iGZ

Hier haben wir einen direkten Vergleich zwischen den 3 großen Flächentarifverträgen in der Zeitarbeit durchgeführt.
Zu Ihrer Information sind die bestehenden Mindestlöhne verschiedener Branchen ebenfalls aufgeführt.

1. Vergleich der Entgelttarife (West)
2. Vergleich der Entgelttarife (Ost)


Wir haben hier die aktuelle, 27-seitige Tarifbroschüre des iGZ im pdf-Format für Sie hinterlegt. Benutzen Sie bitte den Link auf der rechten Seite.


Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) ist im Juli 2011 erloschen. Der BZA ist zusammen mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BZA sind auf den BAP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen dem BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge Zeitarbeit.

BZA DGB Tarifvertrag 2011
Entgelttabelle BZA DGB


Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) ist im Juli 2011 erloschen. Der AMP ist zusammen mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des AMP sind auf den BAP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen dem AMP und der CGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge Zeitarbeit.

AMP CGB Tarifvertrag 2011
Entgelttabelle AMP CGB


Die Branchentarifverträge

1. Metall- und Elektroindustrie
(TV BZ ME) gültig ab 01.11.2012 bis 31.12.2017

2. Chemischen Industrie
(TV BZ Chemie) gültig ab
01.11.2012 bis 31.12.2017

3. Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) gültig ab 01.01.2013 bis 31.12.2017

4. Textil- und Bekleidungsindustrie
(TV BZ TB) gültig ab
01.04.2013 bis 31.12.2017

5. Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie
(TV BZ HK) gültig ab
01.04.2013 bis 31.12.2017

6. Schienenverkehrsbereich
(TV BZ Eisenbahn) gültig ab
01.04.2013 bis 31.12.2017

7. Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (TV BZ PPK) gültig ab 01.05.2013 bis 31.12.2017

8. Druckindustrie
(TV BZ Druck - gewerblich) gültig ab
01.07.2013 bis 31.12.2017


Die Allgemeinverbindlichen Tarifverträge

Nach § 1 Abs. 2a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müssen auch Personaldienstleister zwingend ihren Mitarbeitern die Arbeitsbedingungen - also auch die Entgelte - eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages gewähren, wenn die Mitarbeiter Tätigkeiten ausführen, die in den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages fallen.

Wir haben hier einige Tarifverträge hinterlegt:

In der Arbeitnehmerüberlassung hat man sich auf einen gesetzlichen Mindestlohn geeinigt. 
In den alten Bundesländern beträgt dieser zur Zeit 7,89 € in der Entgeltgruppe 1 und in den neuen Bundesländern inklusive Berlin 7,01 €.
Die Tarifverträge sehen übereinstimmend vor, dass die Mindestlöhne dann in Stufen bis 2013 steigen, und ab dem 1. November 2012 im Westen 8,19 Euro und im Osten 7,50 Euro betragen.


1. Mindestlöhne für Gebäudereiniger/innen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk am 29.12.2011 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 196) veröffentlicht. Damit tritt der Mindestlohn-Tarifvertrag per Rechtsverordnung ab den 01.01.2012 zwingend in Kraft.


Die rund 830.000 Gebäudereiniger haben ab sofort Anspruch auf einen flächendeckenden Mindestlohn. Demnach müssen die Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mindestens 8,82 Euro, in den neuen Ländern 7,33 Euro (Innenreinigung - Lohngr. I) erhalten. Ab 01.01.2013 erhöht sich der Mindestlohn auf 9,00 € (West mit Berlin) und 7,56 € (Ost) für die Innenreinigung - Lohngr. I.

In der Glas- und Außenreinigung betragen die Mindestlöhne unverändert 11,33 Euro im Westen und 8,88 Euro im Osten. Im Osten steigt dieser ab 01.01.2013 auf 9,00 Euro. Die Verordnung ist bis 31. Oktober 2013 befristet.

Tarifvertrag Mindestlohn für Gebäudereiniger bei:


2. Mindestlöhne für Maler und Lackierer

Ab 01.05.2013 gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,90 €. Für gelernte Arbeitnehmer/ Gesellen gilt ein Mindestlohn von 12,15 € im Westen.
Laufzeit bis 30.04.2014

Download: Bundesanzeiger  / Anpassung Maler Mindestlohn


3. Mindestlöhne für die Elektrohandwerke

Am 7. Dezember 2010 hat die Bundesarbeitsministerin den Mindestlohntarifvertrag im Bereich Elektrohandwerk für allgemeinverbindlich erklärt, so dass die Mindestlöhne auch für Zeitarbeitskräfte, die in diesem Bereich arbeiten, zwingend sind. Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages für das Elektrohandwerk tritt 1. Januar 2011 in Kraft und endet ohne Nachwirkung mit Ablauf des 31. Dezember 2013.

Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für alle Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind. Der persönliche Geltungsbereich umfasst alle Beschäftigten, soweit sie elektro- und informations- technische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben (mit Ausnahme von Auszubildenden, Praktikanten etc.).

ab 01.01.2011 9,70 € West / 8,40 € Ost inkl. Berlin
ab 01.01.2012 9,80 € West / 8,65 € Ost inkl. Berlin
ab 01.01.2013 9,90 € West / 8,85 € Ost inkl. Berlin

Weitere Informationen zu den neuen Mindestlöhnen im Elektrohandwerk wie z.B. die Fälligkeit der Lohnzahlungen können Sie dem hier hinterlegten Mindestlohntarifvertrag für diese Branche entnehmen. In der Datei ist ebenfalls die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Bundesarbeitsministerin enthalten.


Download:
Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes für Elektrohandwerksbetriebe, soweit diese elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben. 


4. Mindestlöhne für das Dachdeckerhandwerk

Ab 19.03.2010 gilt ein neuer Mindestlohn für Dachdecker. Dieser Mindestlohn ist zwingend von allen Unternehmen anzuwenden, er beträgt aktuell 10,60 Euro pro Stunde und erhöht sich ab 01.01.2011 um 0,20 Euro. Ab 01.01.2012 erhöht sich der Mindestlohn auf 11,00 Euro und ab 01.01.2013 auf 11,20 Euro.
Da dieser Beruf zum Bauhauptgewerbe zählt ist diese Meldung für Zeitarbeitsunternehmen z.Z. rein informativ. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2013 befristet.

Tarifvertrag Mindestlohn für das Dachdeckerhandwerk bei:


5. Mindestlöhne für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft

Am 23. Oktober 2009 ist die Verordnung des Bundesarbeitsministers über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft im Bundesanzeiger erschienen. Laut Rechtsverordnung sind die Mindestlöhne in diesem Bereich am 24. Oktober in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung endet zum 31. März 2013.

Der Tarifvertrag ist zum 31.03.2013 ausgelaufen


6. Mindestlöhne für die Abfallwirtschaft

Für die Abfallwirtschaft gilt bis zum 30.06.2014 ein Mindestlohn in Höhe von 8,68 Euro


Die Rechtsverordnung der Bundesarbeitsministerin ist hier hinterlegt >>>


7. Mindestlöhne für Teile der Pflegebranche

Ab dem 1. August 2010 werden Pflegekräfte einen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn erhalten. 
Als verbindliche Untergrenze gilt dann ein Stundenlohn von 8,50 € in den westdeutschen Bundesländern inklusive Berlin sowie von 7,50 € in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli 2013 werden die Entgelte dann noch einmal um jeweils 25 Cent steigen. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2014 befristet.

Die Rechtsverordnung haben wir hier für Sie hinterlegt (pdf) >>>


8. Mindestlöhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Ab dem 1. Juni 2011 werden Wach- und Sicherheitskräfte einen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn erhalten. 
Als verbindliche Untergrenze gilt dann ein Stundenlohn von 6,53 € in den östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie von 8,60 € in Baden-Württemberg. Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg liegen die Mindestlöhne zwischen 7,12 Euro und 8,14 Euro. Die Sätze steigen in allen Bundesländern in zwei Stufen zum 1. März 2012 und zum 1. Januar 2013 auf 7,00 Euro bis 8,90 Euro an. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2013 befristet.

Informationen Mindestlohn Wach- und Sicherheitsgewerbe (pdf) >>>

Tarifvertrag Mindestlohn Wach- und Sicherheitsgewerbe bei:


 

Arbeitsverträge mit und ohne Tarifbindung (wird z.Z. überholt)

Arbeitnehmerüberlassungs-
vertrag (wird z.Z. überholt)

Mustervorlagen für die Personalakte (Block 1)

Mustervorlagen für die Personalakte (Block 2)

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